Gewerbegebäude mit Photovoltaik auf dem Flachdach und Wärmepumpe

Energieaudit für Gewerbe & Industrie

Energieaudit & Analyse für KMU — wir führen freiwillige Energieaudits in Anlehnung an DIN EN 16247 durch und begleiten die Einführung eines Energiemanagements nach ISO 50001.

Energieberatung für Nichtwohngebäude

Ein Betriebsgebäude rechnet sich anders als ein Wohnhaus. Die Nutzung bestimmt den Energiebedarf. Sie bekommen eine Maßnahmenreihenfolge mit Kosten, Einsparung und Amortisation je Maßnahme, als Entscheidungsgrundlage für Geschäftsführung, Aufsichtsrat oder Gremium.

Energetische Bestandsanalyse

Um ein Unternehmen effizient zu führen, reicht der Blick auf die monatliche Stromrechnung nicht aus. Anlagen, die außerhalb der Nutzungszeit weiterlaufen, kosten Geld ohne Gegenwert. Am Ende steht kein Datenberg, sondern eine klare Einordnung.

GEG-Check für Nichtwohngebäude

Wir zeigen Ihnen verständlich, welche Pflichten für Ihr Gebäude gelten, welche Risiken bestehen und welche Maßnahmen wirklich erforderlich sind. Technische Einordnung, keine Rechtsberatung.

Energieausweis für Nichtwohngebäude

Ein kleiner, einheitlich genutzter Verkaufsraum ist anders zu bewerten als ein Gebäude mit Büro, Werkstatt, Lager und klimatisierten Bereichen. Deshalb beginnt die Bearbeitung nicht mit einem Standardformular, sondern mit einer fachlichen Sichtung Ihrer Unterlagen.

Förderung für Nichtwohngebäude

Nicht sicher, welches Förderprogramm passt? Im Erstgespräch sagen wir Ihnen den Stand am Tag des Gesprächs und welche Reihenfolge der Anträge in Ihrem Fall sinnvoll ist.

Energiemanagement nach ISO 50001

Wer Verbräuche systematisch erfasst, findet Einsparpotenziale, die im Tagesgeschäft untergehen. Kunden, Banken und Investoren fragen zunehmend nach Nachhaltigkeitsdaten. Ein Energiemanagementsystem liefert belastbare Zahlen statt Absichtserklärungen.

Gebäudeautomation: Prüfung der Pflicht

Die beste Anlagentechnik spart nur dann Energie, wenn sie richtig geregelt wird. Stand 25.09.2026 müssen Nichtwohngebäude mit einer Heizungsanlage, einer kombinierten Raumheizungs- und Lüftungsanlage, einer Klimaanlage oder einer kombinierten Klima- und Lüftungsanlage von mehr als 70 Kilowatt Nennleistung grundsätzlich bis zum Ablauf des 31.12.2029 mit einem System zur Gebäudeautomation ausgerüstet sein. Das gilt nicht, wenn die Ausrüstung technisch nicht möglich oder wirtschaftlich unzumutbar ist. Wurde in den drei Jahren vor dem 01.01.2027 in ein bestehendes Nichtwohngebäude ein System eingebaut, das die Anforderungen noch nicht erfüllt, darf die Nachrüstung auch nach dem 31.12.2029 erfolgen. Die Frist zur Erfüllung dieser Pflicht beträgt dann zehn Jahre. Im ersten Schritt prüfen wir, ob und in welchem Umfang Ihr Gebäude betroffen ist. Wir bauen nichts ein. Wir rechnen.