Heizungsgesetz abgelöst - GmodG 2026

iSFP 2026: Das letzte Jahr mit 50 Prozent Zuschuss auf die Energieberatung

Von Maximilian Braun, Energieberater (dena-gelisteter Energieeffizienz-Experte) · Stand: 23. August 2026

Die Bundesförderung für die Energieberatung von Wohngebäuden (EBW) läuft zum 31. Dezember 2026 aus. Eine Nachfolgeregelung ist nicht beschlossen. Nach heutigem Stand ist 2026 also das letzte Jahr, in dem der Staat die Hälfte Ihrer Energieberatung bezahlt. Gleichzeitig hat die BEG-Reform vom 21. Juli den bekannten iSFP-Bonus deutlich beschnitten. Was der Fahrplan jetzt noch bringt und für wen er sich nicht mehr lohnt.

Was ein iSFP ist

Der individuelle Sanierungsfahrplan ist das Ergebnis einer geförderten Vor-Ort-Energieberatung: Aufnahme des Gebäudes, energetische Bilanzierung nach DIN V 18599, daraus ein Maßnahmenplan in sinnvoller Reihenfolge, von der Hülle bis zur Heizung. Der Fahrplan gilt 15 Jahre, das Tempo bestimmen Sie.

Die Förderung auf die Beratung

Das BAFA übernimmt 50 Prozent des Beratungshonorars: bis zu 650 € beim Ein- und Zweifamilienhaus, bis zu 850 € beim Mehrfamilienhaus ab drei Wohneinheiten. Den Antrag stellen wir als Beratungsbüro vor Beginn der Beratung, Sie müssen sich um nichts kümmern. Diese Förderung ist es, die am 31. Dezember 2026 ausläuft.

Ehrlich gesagt: Der iSFP-Bonus wurde beschnitten

Bis zum 20. Juli 2026 brachte ein iSFP pauschal 5 Prozent Zusatzförderung auf nachfolgende Einzelmaßnahmen. Seit der BEG-Reform gilt der Bonus erst ab 30.000 € förderfähigen Kosten und nur auf den Betrag darüber. Wer nur die Fenster für 18.000 € tauscht, hat vom Bonus nichts mehr. Das sagen wir so deutlich, weil eine Beratung, die mit veralteten Prozenten wirbt, keine ist.

Warum sich der Fahrplan trotzdem lohnt

  1. 50 Prozent Zuschuss auf die Beratung selbst. Nach heutigem Stand letztmalig 2026.

  2. Die richtige Reihenfolge spart bares Geld. Hülle vor Heizung: Wer zuerst die Wärmepumpe einbaut und danach dämmt, dimensioniert die Anlage zu groß und betreibt sie unwirtschaftlich. Der Fahrplan verhindert genau diesen Klassiker.

  3. Bei großen Sanierungen wirkt der Bonus weiter. Der 5-Prozent-Bonus greift je Vorhaben ab 30.000 € förderfähigen Kosten und nur auf den Anteil oberhalb dieser Schwelle. Wer groß saniert, profitiert also weiterhin.

  4. Ab 2027 soll der iSFP zur Eintrittskarte werden. Zum ersten Quartal 2027 ist ein neuer 5-Prozent-Bonus für Wärmepumpen und bestimmte Dämmmaßnahmen angekündigt, der sogenannte Worst-Performing-Buildings-Bonus. Nach den bisher veröffentlichten Eckpunkten setzt er eine geförderte Energieberatung voraus, also einen iSFP oder für Nichtwohngebäude eine EBN-Beratung. Final beschlossen ist das noch nicht. Wenn es so kommt, wird der iSFP zur Eintrittskarte.

  5. 15 Jahre Planungssicherheit. Einmal erstellt, bleibt der Fahrplan Ihre Grundlage für alle künftigen Maßnahmen und Förderanträge.

Das Zeitfenster

Ein iSFP braucht Vorlauf: Vor-Ort-Termin, Bilanzierung, Berichtserstellung, dazu die Antragstellung vor Beratungsbeginn. Wer den Zuschuss 2026 noch mitnehmen will, sollte die Beratung jetzt beauftragen. Im Herbst wird es mit Terminen und Bearbeitungszeiten eng.

Für Unternehmen gilt das Gleiche übrigens parallel: Die Schwester-Richtlinie für Nichtwohngebäude (EBN) endet zum selben Datum.

Für wen der iSFP jetzt sinnvoll ist

Gut geeignet: Eigentümer älterer Häuser mit mehreren anstehenden Maßnahmen, Käufer eines sanierungsbedürftigen Altbaus, Eigentümergemeinschaften mit Sanierungsstau.

Weniger geeignet: Wer eine einzelne kleine Maßnahme plant und danach nichts mehr vorhat. Das sagen wir Ihnen im Erstgespräch dann auch genau so.

Ob ein iSFP in Ihrem Fall Sinn ergibt, klären wir im kostenlosen Erstgespräch.