
Heizungstausch 2026: Welche Pflichten gelten jetzt wirklich?
Rund um das „Heizungsgesetz" herrscht viel Verunsicherung. Wir ordnen ein, was 2026 tatsächlich gilt – und was bisher nur geplant ist.
Das gilt aktuell
Auch 2026 gilt weiterhin das Gebäudeenergiegesetz (GEG). Danach müssen neu eingebaute Heizungen grundsätzlich zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Für Bestandsgebäude greifen Übergangsfristen, die an die kommunale Wärmeplanung der jeweiligen Stadt oder Gemeinde gekoppelt sind.
Bestehende Heizung? Kein Grund zur Panik
Ein sofortiger Austausch funktionierender Gas- oder Ölheizungen ist nicht vorgeschrieben. Bestehende Anlagen dürfen weiter betrieben und repariert werden. Die Vorgaben werden vor allem dann relevant, wenn ohnehin eine neue Heizung eingebaut werden soll.
Was sich ändern soll
Die Bundesregierung plant eine Reform: Das Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG) soll das GEG technologieoffener machen und unter anderem die starre 65-Prozent-Vorgabe abschwächen. Wichtig: Diese Reform ist bisher angekündigt, aber noch nicht im Bundestag beschlossen – sie ist also noch kein geltendes Recht. Lassen Sie sich von Schlagzeilen daher nicht verunsichern.
Unser Rat
Entscheidend ist nicht die Schlagzeile, sondern Ihr Gebäude. Eine Wärmepumpe lohnt sich für viele Haushalte schon heute – nicht wegen Vorschriften, sondern wegen hoher Förderung (bis zu 70 Prozent) und langfristig niedriger Betriebskosten. Wir prüfen unabhängig, was für Sie wirtschaftlich sinnvoll ist.
Unsicher, was für Ihr Haus gilt? Im kostenlosen Erstgespräch schaffen wir Klarheit.
Stand: April 2026. Die Gesetzeslage kann sich durch die geplante Reform ändern.